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   FG Köln, 05.04.2001 - 3 K 2431/98   

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https://dejure.org/2001,14784
FG Köln, 05.04.2001 - 3 K 2431/98 (https://dejure.org/2001,14784)
FG Köln, Entscheidung vom 05.04.2001 - 3 K 2431/98 (https://dejure.org/2001,14784)
FG Köln, Entscheidung vom 05. April 2001 - 3 K 2431/98 (https://dejure.org/2001,14784)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einlageminderungsgewinn bei einer (nur) vermögensverwaltenden KG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Personengesellschaften: - Einlageminderungsgewinn bei einer (nur) vermögensverwaltenden KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einlageminderungsgewinn durch Veräußerung eines Teilkommanditanteils; Feststellung eines verrechenbaren Verlusts; Vorliegen einer Entnahme; Minderung des bilanzierten Gesamthandsvermögens; Qualifizierung der Veräußerung eines Teilkommanditanteils; Sicherstellung der ...

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1142
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.01.1978 - IV R 97/76

    Handelsschiff - Anteile an Handelsschiffen - Kommanditanteil -

    Auszug aus FG Köln, 05.04.2001 - 3 K 2431/98
    Allerdings entspricht es der gefestigten höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung, dass Gegenstand der Veräußerung eines (Teil-) Kommanditanteils nicht der in der Steuerbilanz grundsätzlich nicht bilanzierungsfähige Anteil an der Personengesellschaft, sondern der Anteil des ausscheidenden Gesellschafters an den einzelnen Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens ist (vgl. BFH-Urteil vom 26.01.1978 IV R 97/76, BFHE 124, 516 , BStBl II 1978, 368).

    Es ist inzwischen anerkannt, dass die Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft durch einen Vertrag zwischen Veräußerer und Erwerber möglich und hierin zivilrechtlich die Übertragung eines Gesellschaftsanteils, steuerrechtlich die Veräußerung der Anteile des ausscheidenden Gesellschafters an den einzelnen Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens der Personengesellschaft zu sehen ist (vgl. z. B. Palandt, BGB , 60. Aufl. Anm. 3; BFH-Urteil vom 26.01.1978 IV R 97/76, BFHE 124, 516 , BStBl II 1978, 368).

  • BFH, 03.02.1988 - I R 394/83

    Gesellschaftsteuer bei Verrechnung von Verlustanteilen eines Kommanditisten mit

    Auszug aus FG Köln, 05.04.2001 - 3 K 2431/98
    Deshalb lässt sich die Verrechnung von Verlusten auf dem separat geführten Gesellschafterkonto mit der Annahme einer individualisierten Gesellschafterforderung/-verbindlichkeit nur dann vereinbaren, wenn der Gesellschaftsvertrag dahin verstanden werden kann, dass die Gesellschafter im Verlustfall eine Nachschusspflicht trifft und die nachzuschießenden Beträge durch Aufrechnung mit Gesellschafterforderungen zu erbringen sind (vgl. zur Abgrenzung echtes - unechtes Kapitalkonto BFH-Urteil vom 03.02.1988 I R 394/83, BFHE 152, 543, BStBl II 1988, 551).
  • BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73

    Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum

    Auszug aus FG Köln, 05.04.2001 - 3 K 2431/98
    Denn Zweck der Entnahmevorschrift ist es vor allem, die Besteuerung stiller Reserven sicherzustellen (vgl. BFH Großer Senat Beschluss vom 07.10.1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189 , BStBl II 1975, 168; BFH-Urteil vom 18.05.1983 I R 5/82, BFHE 138, 548 , BStBl II 1983, 771).
  • BFH, 18.05.1983 - I R 5/82

    Kommanditgesellschaft - Auflösung von Sonderbetriebsvermögen - Betriebsaufgabe -

    Auszug aus FG Köln, 05.04.2001 - 3 K 2431/98
    Denn Zweck der Entnahmevorschrift ist es vor allem, die Besteuerung stiller Reserven sicherzustellen (vgl. BFH Großer Senat Beschluss vom 07.10.1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189 , BStBl II 1975, 168; BFH-Urteil vom 18.05.1983 I R 5/82, BFHE 138, 548 , BStBl II 1983, 771).
  • BFH, 23.03.2000 - IV B 91/99

    Klagerecht; unterlassene Hinzuziehung

    Auszug aus FG Köln, 05.04.2001 - 3 K 2431/98
    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Beschluss vom 23.03.2000 IV B 91/99 (BFH/NV 2000, 1217 ), nach der ein Gesellschafter, der selbst keinen Einspruch eingelegt und auch nicht zu dem die einheitliche und gesonderte Feststellung des Gewinns einer Personengesellschaft betreffenden Einspruchsverfahren hinzugezogen worden ist, gleichwohl Klage erheben kann, wenn ihm gemäß § 48 FGO ein eigenes Klagerecht zusteht.
  • BFH, 03.03.1998 - VIII R 43/95

    Feststellung der Einkünfte und des verrechenbaren Verlustes durch einen Bescheid

    Auszug aus FG Köln, 05.04.2001 - 3 K 2431/98
    Denn in einem solchen Fall ist die Gesellschaft befugt, auch diese Feststellung anzufechten (vgl. BFH-Urteil vom 03.03.1998 VIII R 43/95, BFH/NV 1998, 1358 , m.w.N.).
  • BFH, 09.12.1976 - IV R 34/73

    Fehlende Zwischenbilanz für den Stichtag eines Gesellschafterwechsels berührt bei

    Auszug aus FG Köln, 05.04.2001 - 3 K 2431/98
    Das gilt selbst dann, wenn bei einer Personengesellschaft einzelne Gesellschafter ausgewechselt werden (vgl. BFH-Urteil vom 09.12.1976 IV R 34/73, BFHE 121, 44 , BStBl II 1977, 241), es gilt erst Recht, wenn der Gesellschafterbestand derselbe bleibt.
  • FG Düsseldorf, 22.01.2015 - 16 K 3127/12

    Negatives Kapitalkonto, Übergang des verrechenbaren Verlustes bei Schenkung eines

    Der verrechenbare Verlust ist nicht abtrennbar und geht notwendig mit dem übertragenen Anteil auf den Beschenkten über (BFH-Urteile vom 3.9.2009 IV R 17/07, BStBl II 2010, 631, vom 10.3.1998 VIII R 76/96, BStBl II 1999, 269 und vom 11.5.1995 IV R 44/93, BFHE 177, 466; FG Köln Urteil vom 5.4.2001 3 K 2431/98, EFG 2001, 1142; Schäfers in Bordewin/Brandt, Kommentar zum EStG § 15 a Rz. 1301, 1322 m.w.N.: Verpflichtung zur Fortführung, mit dem Anteil unlösbar verbunden; Heuermann in Blümich, Kommentar zum EStG § 15 a Rz. 114; von Beckerath in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Kommentar zum EStG § 15 a Rz. B 354, 508).
  • FG Düsseldorf, 30.09.2021 - 14 K 717/19

    Nichtberücksichtigung einer als Gewinn zuzurechnenden steuerpflichtigen

    Auch führt die Veräußerung eines Teilkommanditanteils nicht zu einer Entnahme und daher auch nicht zu einer fiktiven Gewinnzurechnung i.S. des § 15a Abs. 3 EStG (FG Köln-Urteil vom 05.04.2001 3 K 2431/98, EFG 2001, 1142 rkr.; Reichert, GmbH & Co. KG, § 7 Verlustausgleichsbeschränkung gemäß § 15a EStG Rn. 62a).
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